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HU und AU: Was ist das eigentlich?

Antriebswelle erklärt

HU und AU: So bekommen Sie die „TÜV“-Plakette

Neuwagen müssen nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die „Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit“ der Fahrzeuge sicher.

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Die HU ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter, der auch die Kosten für die HU tragen muss. Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhält der Fahrzeugschein den Prüfstempel und ein Namenszeichen, und die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. Stellt ein Prüfer erhebliche oder gefährliche Mängel fest, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder vorgeführt (Nachprüfung) werden. Trotz des Zeitrahmens sind die Mängel umgehend zu beseitigen. Lässt der Fahrzeughalter die Einmonatsfrist verstreichen, muss eine neue HU gemacht werden.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU.

Bis Ende 2009 erfolgte der Nachweis der durchgeführten AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen. 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung. Die allgemeine „TÜV“-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Allerdings wird für die AU eine Extra-Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen ist. Die Abgasuntersuchung kann auch schon vor der Hauptuntersuchung von Werkstätten durchgeführt werden, die dafür anerkannt sein müssen. Allerdings darf die Abgasuntersuchung dann zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung maximal zwei Monate zurückliegen (monatsgenau). Am 1. Januar 2018 wurde die verbindliche Endrohrmessung für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge wieder eingeführt. Damit solle laut Bundesverkehrsministerium „die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung weiter erhöht werden und die Fehlerquote gering gehalten werden“.

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