Nach grober Definition ist ein Unfallfahrzeug jeder Wagen, der mindestens einmal durch äußere Einwirkung beschädigt worden ist, unabhängig davon, wie groß der Schaden ausfällt. Solche Fahrzeuge werden auch als „nicht unfallfrei“ bezeichnet.
In der Praxis jedoch wird eine genauere Definition für einen Unfallwagen verwendet, nach der es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der erlittene Schaden über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Dabei ist es möglich, dass ein Fahrzeug bei kleinen Schäden zwar nicht unfallfrei ist, jedoch noch nicht als Unfallwagen gilt.
Jede Kfz-Versicherung kann hier eigene Fristen setzen, die vertraglich festgehalten werden. Im besten Fall melden Sie einen selbstverschuldeten Unfall unverzüglich beim Versicherer.
Hat jemand einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht und Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten gegeben, sollten Sie die Schadensregulierung spätestens nach zwei Wochen angehen.
Nach einem Unfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die oben genannten Schritte zu befolgen, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Die zeitnahe Meldung des Unfalls an die Versicherung ist entscheidend, um eine reibungslose Schadensregulierung sicherzustellen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzuhalten, um den Prozess zu erleichtern.
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